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Hallo!
Ich habe ein riesen Problem und weiß keinen RAT mehr, denn es muss einem immer alles schwer gemacht werden.
Ich wollte am 17ten mit meinen Kindern nach Leipzig fahren und die Kinder haben ja bis zum 21ten Schule, dass heißt wollte ihn für die 5 Tage entschuldigen.
Als ich heute Morgen dort war,sagte die Frau mir, dass sie es nicht machen wird und dass ich eben den Urlaub abblaßen müsse
aber das geht doch nicht *heeeul* denn wenn ich das alles abblaße, dann können wir über weihnachten nicht bei ihm sein und die fahrt ist schon bezahlt.... und einfach alles mist!!!!
Was denkt ihr denn, wenn ich ihn krank schreiben würde jetzt,was könnte passieren?????
HIIIIIILLLLLFFFFEEEEEEEEEEEEEE :-(
__________________ Glaube an Wunder, Liebe und Glück, schau nach vorne und niemals zurück!
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07.12.2007 12:14 |
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Der Betreiber und die Moderatoren von nighttreff.de distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Cassandra77 am 07.12.2007 um 12:14 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3 / Verantwortlichkeit. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung |
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Äppler unregistriert
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Mach es doch so wie bei uns. Da lag ein Zettel von wegen Amoklauf und die Schule wird evakuiert und gut ist!
(ist ja heute in der Gesamtschule in Weiterstadt passiert)
Neee, Spaß beiseite, ist eh schon schlimm genug das sowas passiert.
Ich denke das da nicht viel passieren wird. Da ja sowieso vor den Ferien nicht mehr all zu viel gemacht wird,
und die Schule mit Sicherheit niemanden vorbeischicken wird um zu kontrlollieren, ob da wirklich jemand krank ist, würde ich es vielleicht auch so machen.
Muss halt ein Arzt auch "mitspielen"!!!
Ist zwar nicht wirklich okay, aber Ausnahmen bestätigen ja immer die Regel!!!
Kommt aber halt auch darauf an, wie sie in der Schule Notentechnisch stehen und ob nicht vielleicht doch noch Arbeiten geschrieben werden.
Man weiß ja nie so genau.
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07.12.2007 13:18 |
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Deifele
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Tja, die Regel besagt eben, dass eine Freistellung zur Verlängerung von Ferien nicht möglich ist.Ausserdem muss eine Freistellung von mehr als 3 Tagen der Rektor mit den Lehrern zusammen absprechen und beschliessen.
Hast ne PN
__________________ Jeder Mensch hat das Recht dumm zu sein. Nur manche mißbrauchen dieses Recht leider ständig!
Bilder gucken? Hier!!!
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07.12.2007 14:56 |
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Maggy
Moderator
  

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Ich würde meinen, es kommt auch sehr drauf an, wie oft das Kind in der Schule gefehlt hat!! Unverständlich das sowas nicht genehmigt wird, denn immerhin geht das Kind noch etliche Jahre zu Schule und diese 5 Tage werden es schon nicht rausreissen!! Ich hätte an deiner Stelle erst gar nichts gesagt, sondern die Kleine/den Kleinen gleich krankschreiben lassen!! Ich weiss ja nicht, wie es bei euch in der Schule ist!! Wie ist die Lehrerin, wie gut kommt ihr mit den Menschen normalerweise aus??? Vllt. macht es Sinn, nochmal eindringlich mit den Leuten zu sprechen und evtl. Zusatzaufgaben zu vereinbaren oder das dein Kind Hausaufgaben für die Zeit nachmacht!! Vllt. wäre die Lehrerin/der Lehrer doch damit einverstanden!!
Wünsch dir auf jeden Fall viel Glück und schöne Feiertage,
LG Maggy
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Rutschst du aus, bleib ja nicht liegen.
Wer nicht kämpft, kann auch nicht siegen!
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08.12.2007 11:28 |
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TGPob unregistriert
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Was passieren könnte hängt von meheren Faktoren ab.
In welchem Bundesland geht dein Kind tzur Schule.Jedes Bundesland hat eine
eigene Schulverordnung, die solche Ausnahmefälle regeln bzw. die Regelungen dafür vorgeben.
Wie gut ist dein Kind in der Schule.Die Schulen haben weinger Probleme mit solchen Aktionen, wenn dein Kiddie gut in der Schule mitkommt.
Hierzu zählt auch die Anwesendheit in der Schule.( Das ist leider oft der entscheidene Punkt und hängt immer sehr vom wohlwollen des Leher/in ab)
Ist der zubesuchende "IHM", der Kindesvater.Wenn ja könnte man noch argumentieren, das es dem Kindeswohl sehr zuträglich ist, diese Reise zumachen, weil er seinen Vater sonst zuwenig sieht und es leider keine andere Möglichkeit gibt das zutun.Da können dann auch die Schulen relativ wenig gegen machen.
Konsequenzen könnten sein:
Ihr werdet zum Amtsarzt einbestellt, der die angebliche Erkrankung überprüfen soll.Darauf folgt dann Anzeige bei der Polizei und beim Jugendamt die dann weitere Schritte einleiten werden.Du würdest dann überprüft werden, vom Jugendamt und wärst dort Aktenkundig.Bei der Anzeige bei der Polizei käme allerwahrscheinlichkeit nicht viel nach, hängt aber vom Bundesland ab.
Und die Schule ist ziemlich sauer auf dich, was unter Umständen auch noch Folgen haben könnte.
Das sind aber nur mögliche Folgen!!!!!!!!!!!!!!!!
Das muss nicht passieren, das hängt ganz von deiner Schule ab, wie
die ihre Regeln anwenden und ihre Richtlinien durchziehen.
Wenn du vorher in der Schule noch nicht aufgefallen bist, werden sie es höchstwahrscheinlich ein wenig Zähneknirschend hinnehmen und nichts machen.
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08.12.2007 14:01 |
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Coolemausi unregistriert
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Auf den Zeitpunkt hin wann diese Thema verfasst wurde, gebe ich dir jetzt keinen Rat mehr. Aber ich hoffe sehr das du dein Problem Lösen konntest
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25.06.2010 12:13 |
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10.09.2010 23:17 |
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hol_MICH_hier_raus unregistriert
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Hallo Cassandra, evtl. könntest ja mitteilen wie die Sache damals ausgegangen ist???
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15.09.2010 20:13 |
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Der Betreiber und die Moderatoren von nighttreff.de distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von hol_MICH_hier_raus am 15.09.2010 um 20:13 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3 / Verantwortlichkeit. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung |
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